Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Für alle Rechtsverhältnisse zwischen der ROTO KunststoffgmbH („ROTO“) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich diese AGB. Dies auch dann, wenn ROTO in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt. Änderungen, Ergänzungen oder Zusätze zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Bei Widersprüchen gilt die für ROTO günstigste Auslegungsvariante; § 915 zweiter Halbsatz ABGB wird ausdrücklich abbedungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB. Diese AGB gelten für die Anbahnung, den Abschluss sowie die Abwicklung auch zukünftiger Geschäfte und zwar auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. ROTO liefert ausschließlich an Unternehmer; die Anwendung des KSchG ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird hierdurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, deren Sinn und Zweck dieser AGB am nächsten kommende Bestimmung, zu ersetzen. Mündlichen Nebenabreden sind ausgeschlossen.
Angebote von ROTO sind ausnahmslos freibleibend. Eine Vertragsbindung von ROTO entsteht erst mit Zugang einer schriftlichen oder elektronisch erstellten Auftragsbestätigung beim Auftraggeber. Bei laufenden Bestellungen stellt jede von ROTO bestätigte Bestellung einen neuen Vertragsabschluss dar. Mitarbeiter von ROTO sind lediglich zur Anbahnung, keinesfalls jedoch zum Abschluss von Verträgen legitimiert oder bevollmächtigt.